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Open-Source CMDB
IT-Dokumentation mit System

i-doit Lizenz- und Nutzungsvereinbarung (Subskriptionsversion)

§ 1 Definitionen

„Software”: die (i) Softwaredateien der i-doit Produktpalette, (ii) die dazugehörige Dokumentation sowie (iii) alle Updates, Upgrades und Ergänzungen hierzu.

„Software Core“: alle Dateien, die von der Installationsroutine der Software im Programmverzeichnis „i-doit“ (bzw. im vom Anwender bei der Installation festgelegten Hauptverzeichnis) und dessen Unterverzeichnissen gespeichert werden.

„Mandant“: eine organisatorisch und datentechnisch abgeschlossene Einheit innerhalb des Systems mit getrennten Stammsätzen und einem eigenständigen Satz von Tabellen/Views, der über Parameter gesteuert und kontrolliert wird.

„Instanz“: Eine Instanz entspricht dem Betrieb der i-doit Software auf einem einzelnen, dafür geeigneten Rechnersystem. Dabei ist unerheblich, ob die Software auf einem virtuellen oder physischen System eingesetzt wird. Auch der Einsatz auf einem Systemverbund (Cluster) ist im Sinne einer Instanz zulässig, sofern sich dieser Verbund nach außen wie ein singuläres System darstellt.

„Verbundene Unternehmen“: verbundene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG.

„Subskription“: Jährliche Gebühr für das Nutzungsrecht, berechnet anhand der Objektanzahl.

„synetics“: synetics Gesellschaft für Systemintegration mbH, Humboldtstraße 101, 40237 Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland; Vertragspartnerin und Urheberin.

„Anwender“: Nutzer/Anwender der i-doit Subskription lt. Bestellschein.

„Bestellschein“: Grundlage für den Abschluss dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung. Enthält Angaben zum Käufer, zur Quantität und dem Zeitraum der Subskription.

§ 2 Urheberrecht

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. synetics behält sich alle Rechte vor, sofern Ihnen in diesem Vertrag keine ausdrücklichen Rechte an der Software eingeräumt werden.

§ 3 Lizenz

Mit laufender Zahlung der Subskriptionsgebühr räumt Ihnen synetics das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Software für Ihre Geschäftszwecke und die Ihrer Verbundenen Unternehmen ein. Sie sind berechtigt, eine angemessene Anzahl von Sicherungs-Kopien der Software zu machen, vorausgesetzt, diese Kopien sind nicht auf Systemen installiert.

§ 4 Beschränkungen

(1)Die Nutzung der i-doit Software ist auf eine (1) Instanz beschränkt.

(2)Für die Nutzung der i-doit Software unter den Subskriptionsbedingungen ist der Einsatz einer aktuellen Subskriptionsvereinbarung die Voraussetzung.

(3)Die Software enthält Softwareprodukte von Fremdherstellern. Für diese Fremdprodukte gelten zusätzliche Lizenzbestimmungen, siehe
http://www.i-doit.com/license/other

(4)Sie dürfen den Software Core weder umarbeiten, anpassen, übersetzen, noch Teile davon entnehmen und zu anderen Zwecken verwenden.

(5)Jede gemäß dieser Lizenz zulässige Kopie der Software muss die Urheberrechts- und Schutzrechtsvermerke von synetics tragen, die auf oder in der lizensierten Software vorhanden sind.

(6)Sie dürfen die Software Dritten weder vermieten, verleihen, unterlizensieren oder auf Dritte übertragen. Sie dürfen jedoch diese Lizenz auf Verbundene Unternehmen übertragen und die Software an Verbundene Unternehmen unterlizensieren, wobei auch im Falle der Unterlizenz die Anzahl zulässiger Instanzen insgesamt nicht überschritten werden darf.

(7)Zu Test- oder Demonstrationszwecken überlassene Software („Testsoftware“) darf nicht in Produktivsystemen eingesetzt werden.

(8)Sie dürfen die Software nur in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen nutzen, insbesondere personenbezogene Daten nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, nutzen und verarbeiten.

§ 5 Kündigung

(1)synetics ist zur Kündigung dieses Lizenzvertrages berechtigt, wenn Sie die Bestimmungen von § 4 nicht oder nicht vollständig erfüllen und diesen Vertragsbruch nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Anzeige durch synetics, die den Vertragsbruch beschreibt, abstellen.

(2)Schadensersatzansprüche von synetics bleiben vorbehalten.

§ 6 Rechte bei Mängel

(1)synetics verschafft dem Anwender die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln. Fehler, die nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Software führen, bleiben außer Betracht. Kein Mangel sind solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hardware- und Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren.

(2)Für Software, die vom Anwender geändert worden ist, erbringt synetics keine Gewährleistung. Es sei denn, der Anwender weist nach, dass die Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.

(3)synetics erbringt Gewährleistung bei Sachmängeln durch Nacherfüllung, und zwar nach ihrer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass synetics Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein neuer Programmstand muss vom Anwender auch dann übernommen werden, wenn dies für ihn zu einem hinnehmbaren Anpassungsaufwand führt.

(4)Die vertragsgemäße Beschaffenheit der Software bestimmt sich ausschließlich nach den Spezifikationen der Dokumentation in der bei Abschluss dieses Lizenzvertrages gültigen Fassung.

(5)Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate nach Lieferung der Software (Bereitstellung zum Download).

(6)Testsoftware wird unter Ausschluss aller Rechte bei Mängeln überlassen.

§7 Prüfung und Information

(1)Die Software enthält einen Objektzähler. Im Rahmen der Subskription verpflichtet sich der Anwender, diese Daten einmal im Halbjahr (manuell) an synetics zu melden.

(2)synetics behält sich das Recht vor, Prüfungen am Sitz des Anwenders daraufhin durchzuführen, ob eine ausreichend dimensionierte Subskription abgeschlossen wurde.

§ 8 Haftung

(1)synetics und der Rechtsinhaber haften unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch von ihnen zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Anwender bei Vertragsabschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Jedoch übersteigt die Haftung in keinem Falle den Betrag des Subskriptionspreises. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(2)Die in Absatz (1) genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtstand

(1)Erfüllungsort für die Leistungen des Verkäufers ist Düsseldorf.

(2)Der Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Düsseldorf.

§ 10 Rechtswahl

Auf die Ansprüche aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(2)Die Wirksamkeit des gesamten Vertrages bleibt von einer Unwirksamkeit einzelner Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

(3)Für die Auslegung dieses Lizenzvertrages ist die deutsche Sprachfassung verbindlich.


Version 1.20, März 2010